Ermächtigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer, beglaubigter Übersetzer oder ein öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer? Sie benötigen einen Übersetzer Albanisch-Deutsch mit Stempel und kennen die Unterschiede nicht?
Die Unterschiede erläutere ich Ihnen gleich, aber so viel vorweg: Für sie als Kunden ist der Titel egal, jeder erzeugt das Dokument, welches sie benötigen.
Und warum gibt es dann verschiedene Titel?
Die Regelungen für Übersetzer und Dolmetscher liegen in Deutschland in 16 verschiedenen Händen. Und jedes Bundesland legt für sich den Titel fest. Nach meiner eigenen Auszählung kommen folgende Titel vor:
- In 8 Bundesländern ermächtigter Übersetzer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen)
- In Hessen dazu noch mit zusätzlichem allgemein versehen als allgemein ermächtigter Übersetzer
- In Baden-Württemberg öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer
- In Bayern wird der Zusatz Urkunde gestrichen: öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
- In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer
- In Hamburg öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer
- In Sachsen-Anhalt öffentlich bestellter Übersetzer
- Und im Saarland allgemein vereidigter Übersetzer
Eigene Zusammenstellung Stand 12.2023.
Durch diese Zusammenstellung wird deutlich, dass es reine Ländersache ist. Deswegen sind Titel wie staatlich beeidigt, staatlich vereidigt oder staatlich ermächtigt falsch.
Wenn Übersetzer in Deutschland einen offiziellen Titel führen, müssen sie zuvor alle erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Erst dann legen sie vor dem zuständigen Land- oder Oberlandesgericht den allgemeinen Eid ab. Obwohl der Eid nur in einem Bundesland abgelegt wurde, ist er bundesweit gemäß § 189 Abs. 2 GVGgültig. Ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer Albanisch-Deutsch mit Beeidigung in Stuttgart Urkunden wird auch von bayrischen Behörden anerkannt.
Hinweis: Deswegen ist es für sie unwichtig, ob sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen ein Bundesland vorgeben. Dies ist nur bei persönlicher Abholung interessant. In allen anderen Fällen erfolgt die Zustellung per Post oder elektronisch und ist deswegen unerheblich.
Die feinen begrifflichen Unterschiede
Juristisch korrekt leistet bei einer Vereidigung eine Person den Eid. Die Beeidigung umfasst die Tatsache, dass Aussagen und Gutachten durch Eid versichert werden. In unserem Zusammenhang bezieht es sich damit konkret auf die Übersetzung.
Eine weitere sprachliche Stolperfall ist die beglaubigte Übersetzung. Juristisch gesehen dürfen nur Behörden und Notare Dokumente beglaubigen. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben die Meldebehörden die Befugnis ausschließlich zur amtlichen Beglaubigung. Die Meldebehörden sind dazu nicht verpflichtet, und es liegt in deren Ermessen ob sie dies tun oder nicht. Aber sie dürfen keine öffentliche Beglaubigung ausstellen, denn dies dürfen gesetzlich nur die Notare.
Häufige Beispiele für amtliche Beglaubigungen durch die Meldebehörden der Stadt München sind:
Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Und was macht der Übersetzer nun?
Übersetzer mit einen der zuvor genannten offiziellen Titel bestätigen gem. § 142 Abs. 3 ZPO die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Übersetzung. Dazu giben sie Ort, Datum sowie je nach Bundesland weiteren Angaben an und versehen das Dokument mit ihrem Stempel. Umgangssprachlich hat sich die beglaubigte Übersetzung etabliert und wird als Synonym für bestätigt, bescheinigt oder auch „mit Stempel“ verstanden.
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